Einstellungstest Polizei Nordrhein-Westfalen: So läuft es!

Aktualisiert am 21. Februar 2024 von Ömer Bekar

Aktualisiert am 21. Februar 2024 von Ömer Bekar

Auswahlverfahren Nordrhein-Westfalen

Der Einstellungstest in NRW ist anspruchsvoll – bereiten Sie sich deshalb gut vor!

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen nicht nur einen krisensicheren und spannenden Job, sondern auch viele verschiedene Einsatzmöglichkeiten. Doch mit dem Einstellungstest haben Sie eine ganz schöne Herausforderung vor sich. Denn das Auswahlverfahren ist umfangreich und stellt Sie in unterschiedlichen Bereichen auf die Probe. Andererseits ist alles halb so wild, wenn Sie wissen, was auf Sie zukommt. Und damit Sie sich optimal vorbereiten können, haben wir alles Wichtige und Wissenswerte zum Einstellungstest der Polizei Nordrhein-Westfalen für Sie zusammengestellt!

➔ Online Vorbereitung für den Einstellungstest Polizei in Nordrhein-Westfalen

Einstellungstest Polizei Nordrhein-Westfalen: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Polizei NRW setzt ein Bewerbungsverfahren ein, das sich in zwei Phasen gliedert.
  • Die Bausteine vom Einstellungstest verteilen sich auf drei Tage und zwei verschiedene Standorte.
  • Am ersten Prüfungstag machen Sie einen PC-Test in Münster.
  • Für das Assessment-Center am zweiten Prüfungstag werden Sie in eine Ausbildungsbehörde eingeladen.
  • Der dritte Prüfungstag findet wieder in Münster statt und beinhaltet die Untersuchung durch den Polizeiarzt und ein Formalgespräch.
  • Sie müssen jeden Abschnitt des Auswahlverfahrens bestehen. Außerdem müssen Sie beim PC-Test und im Assessment-Center einen Rangordnungswert von mindestens 85 erreichen.

Jedes Jahr am 1. September geht’s los: Die Ausbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Polizeivollzugsdienst beginnt. Wobei es eigentlich gar keine Ausbildung im klassischen Sinne ist. Vielmehr ist es ein Studiengang, der drei Jahre dauert und mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts endet. Außerdem werden Sie zum Polizeikommissar ernannt.

Das Studium ist ein sogenanntes duales Studium. Sie büffeln also nicht nur Theorie an der Fachhochschule. Sondern Sie nehmen auch an verschiedenen Übungen in den Trainingszentren teil und sammeln erste Erfahrungen im Streifendienst. Die praktischen Teile der Ausbildung finden in einer Ausbildungsbehörde statt. Haben Sie Ihren Abschluss in der Tasche, arbeiten Sie zunächst im Wachdienst bei einer Kreispolizeibehörde. Je nachdem, in welcher Polizeiinspektion Sie eingesetzt werden, können Sie nach einiger Zeit auch zur Bereitschaftspolizei wechseln.

Haben Sie dann ein paar Jahre Berufserfahrung gesammelt, stehen in viele Möglichkeiten offen. Ob Streifendienst, Ermittlungsdienst, Einsatzhundertschaft, Spezialeinheit oder Ausbilder: Es liegt an Ihnen, wie Sie Ihre Karriere gestalten.

Klingt ziemlich gut, oder?! Nur ganz so einfach ist es leider doch wieder nicht. Denn bevor Sie in Ihre Ausbildung starten können, müssen Sie erst einmal das Auswahlverfahren meistern. Wie das abläuft und was Sie beim Einstellungstest erwartet, erklären wir Ihnen jetzt!

Die Einstellungsvoraussetzungen bei der Polizei NRW

Bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen werden Sie zum Polizeikommissar ausgebildet. Das bedeutet, dass Sie in den gehobenen Dienst einsteigen. Und als Polizist treten Sie in ein Beamtenverhältnis ein. Zusammen mit den Herausforderungen, die der Polizeiberuf so mit sich bringt, ergeben sich daraus einige formale Anforderungen.

Diese Anforderungen werden auch als Einstellungsvoraussetzungen bezeichnet. Denn Sie können nur dann in den Polizeivollzugsdienst eingestellt werden, wenn Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen. Dabei gelten bei der Polizei NRW folgende Anforderungen:

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder sind Staatsbürger eines EU-Landes.
  • Am Einstellungstermin – das ist jeweils der 1. September eines Jahres – sind Sie höchstens 36 Jahre alt.
  • Sie haben einen Bildungsabschluss, der Sie dazu berechtigt, an der Fachhochschule zu studieren.
  • In der Schule hatten Sie mindestens sechs Jahre lang Englisch. Oder Sie können Englischkenntnisse nachweisen, die dem Level B1 vom europäischen Referenzrahmen entsprechen. Das Level B1 ist auf dem Leistungsstand der 10. Klasse angesiedelt.
  • Sie sind mindestens 163 cm groß. Bestehen Sie den sogenannten Mindestgrößentest können Sie aber auch eingestellt werden, wenn Sie kleiner sind.
  • Ihr Body-Maß-Index liegt zwischen 18 und 27,5.
  • Gegen Sie läuft kein Straf- oder Ermittlungsverfahren und Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie haben den Führerschein der Klasse B (für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe).
  • Als Nachweise für Ihre sportliche Leistungsfähigkeit bringen Sie zum einen das Deutsche Sportabzeichen mindestens in Bronze mit. Zum anderen haben Sie das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder das Deutsche Schwimmabzeichen in Gold.
  • Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.
  • Jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, ist für Sie selbstverständlich.
  • Und zu guter Letzt: Sie bestehen den Einstellungstest und beweisen damit Ihre physische und psychische Eignung für den Polizeiberuf.
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Ein Wort zur Staatsangehörigkeit

Grundsätzlich ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis nur möglich, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates sind. Für den Polizeidienst gibt es aber Ausnahmeregelungen. So können auch Angehörige anderer Staaten Polizeibeamte werden, wenn ein dringendes dienstliches Bedürfnis daran besteht, den Bewerber für die Polizei zu gewinnen. Diese Bedingung ist normalerweise erfüllt, wenn

  • der Bewerber das Auswahlverfahren bestanden hat,
  • die entsprechende Nationalität mit einem hohen Anteil an der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen vertreten ist,
  • eine Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis für Deutschland vorhanden ist und
  • der Bewerber sowohl Deutsch als auch seine Heimatsprache spricht.

Wenn Sie keinen deutschen oder EU-Pass haben, aber gerne zur Polizei möchten, fragen Sie also ruhig bei der Einstellungsberatung nach. Dort bekommen Sie die Info, ob Sie sich bewerben können.

Kurz zur Schulbildung

Eine Ausbildung bei der Polizei in NRW setzt voraus, dass Sie an der Fachhochschule studieren können. Die notwendige Berechtigung haben Sie, wenn Sie zum Zeitpunkt der Einstellung über

  • das Abitur oder
  • die volle Fachhochschulreife, also den schulischen und den praktischen Teil,

verfügen. Daneben können Sie den Bachelor-Studiengang beginnen, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung und praktische Berufserfahrung mitbringen. Die genauen Voraussetzungen in diesem Fall können Sie in allen Einzelheiten auf dem Bewerbungsportal nachlesen.

Das Bewerbungsverfahren der Nordrhein-westfälischen Polizei

Der erste Schritt auf Ihrem Weg zu einer Karriere bei der Polizei NRW ist Ihre Bewerbung. Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten, um sich zu bewerben:

Im Jobportal legen Sie sich einen Account an. Dafür registrieren Sie sich mit Ihren persönlichen Daten. Daraufhin bekommen Sie eine Bestätigungsmail und ein Passwort.

Haben Sie sich mit den Daten aus der Bestätigungsmail angemeldet und sich ein neues Passwort eingerichtet, gelangen Sie direkt zum Bewerbungsformular. Achten Sie darauf, dass Sie die Felder richtig und vollständig ausfüllen. Sie haben aber die Möglichkeit, die Daten zu speichern und die Bewerbung später weiterzubearbeiten.

Übrigens: Bewerbungsfristen gibt es nicht mehr. Bei der Polizei NRW können Sie sich im Jobportal ganzjährig bewerben.

Die 1. Bewerbungsphase

Die erste Phase der Bewerbung dient der Vorauswahl. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung eingereicht haben, stellt Ihnen die Polizei NRW in Ihrem Bewerbungskonto verschiedene Basis- und Zusatzformulare zur Verfügung. Alle Formulare, die Sie in Ihrem Account vorfinden, müssen Sie ausfüllen. Denn die Polizei lädt nur die Dokumente hoch, die sie von Ihnen auch wirklich benötigt.

Außerdem informiert Sie die Polizei darüber, welche persönlichen Unterlagen Sie hochladen sollen. Dazu gehören Ihr Lebenslauf, Ihr Ausweis, Ihre Geburtsurkunde und weitere individuelle Dokumente. Arbeiten Sie einfach die Checkliste Punkt für Punkt durch. Die Unterlagen können Sie direkt hochladen, Beglaubigungen sind nicht erforderlich.

Anhand Ihrer Unterlagen trifft die Polizei eine Vorauswahl. Erfüllen Sie die formalen Einstellungskriterien, bekommen Sie eine Einladung zum ersten Tag des Auswahlverfahrens.

Je nachdem, wie viele Bewerbungen eingehen, kann es eine Weile dauern, bis Sie eine Rückmeldung erhalten. Die Einladung zum Einstellungstest der Polizei Nordrhein-Westfalen geht Ihnen aber spätestens zwei Wochen vor dem Termin zu.

Die 2. Bewerbungsphase

Die zweite Bewerbungsphase startet, wenn Sie den ersten Teil des Einstellungstests erfolgreich gemeistert haben. Dabei müssen Sie weitere Formulare und ärztliche Unterlagen einreichen. Weil diese Dokumente unter besonderem Datenschutz stehen, schicken Sie diese auf dem Postweg an das Bildungszentrum in Münster. Ein Upload ist nicht möglich.

Um die Unterlagen vorzulegen, haben Sie zwei Wochen lang Zeit. Wichtig ist, dass Sie diese Frist einhalten. Sonst geht die Polizei davon aus, dass Sie die Bewerbung nicht weiter verfolgen. Daher scheiden Sie automatisch aus dem weiteren Auswahlverfahren aus. Sollte die Zeit knapp werden, können Sie aber eine Fristverlängerung beantragen.

Verläuft die medizinische Vorauswahl anhand Ihrer Unterlagen erfolgreich, nehmen Sie an den weiteren Bausteinen des Einstellungstests teil. Anschließend bekommen Sie eine Rückmeldung zum Auswahlverfahren. Die zweite Bewerbungsphase endet mit der Nachauswahl und im besten Fall Ihrer Einstellungszusage.

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Der Einstellungstest der Polizei Nordrhein-Westfalen

Das Auswahlverfahren setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Der erste Baustein ist die Vorauswahl. Vorauswahl bedeutet, dass die Polizei Ihre Bewerbungsunterlagen prüft. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie gebeten, diese Dokumente nachzureichen.

Ist alles komplett und erfüllen Sie die formalen Einstellungsvoraussetzungen, werden Sie zum Einstellungstest eingeladen. Dabei stellt Ihnen die Polizei ein Zeitfenster zur Verfügung und Sie buchen sich für einen Termin ein.

Einstellungstest Polizei Nordrhein-Westfalen

Der Einstellungstest gliedert sich in mehrere Abschnitte.

Die Einladung zur Teilnahme am Auswahlverfahren bekommen Sie per E-Mail vom Bildungszentrum Münster des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen, kurz LAFP NRW. Und in diesem Bildungszentrum findet auch der erste Prüfungstag statt.

Der PC-Test am ersten Prüfungstag

Am ersten Prüfungstag kommen Sie nach Münster und absolvieren einen PC-Test. Er dauert ungefähr zwei Stunden und umfasst verschiedene Aufgabengruppen. Die Aufgaben befassen sich unter anderem mit:

Dabei werden die Fragen als sogenannte Multiple-Choice-Aufgaben gestellt. Sie bekommen also zu jeder Frage mehrere Antwortmöglichkeiten und müssen die richtige Lösung auswählen.

Auf den PC-Test können und sollten Sie sich gut vorbereiten. Auf unserer Seite finden Sie Übungsaufgaben und -tests zu allen Themenbereichen und Aufgabentypen. Weitere Trainingsmöglichkeiten finden Sie im Internet. Und im Buchhandel können Sie sich Fachliteratur besorgen.

Das Ergebnis vom PC-Test teilen Ihnen die Prüfer in aller Regel direkt im Anschluss mit. Haben Ihre Leistungen nicht ausgereicht, ist das Auswahlverfahren für Sie beendet. Eine erneute Bewerbung ist erst wieder für das kommende Einstellungsjahr möglich. Haben Sie den PC-Test bestanden, geht es mit der zweiten Bewerbungsphase weiter.

Das Assessment-Center am zweiten Prüfungstag

Nach erfolgreicher Teilnahme am Computertest reichen Sie die weiteren Formulare und medizinischen Unterlagen ein. Der polizeiärztliche Dienst nimmt auf dieser Basis eine medizinische Vorauswahl vor. Gibt es hier keine Bedenken, lädt Sie eine der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden zum zweiten Testtag ein.

Je nach Ihrem Wohnort kann das die Behörde in Aachen, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hagen, Köln oder Münster sein. Die Einladung bekommen Sie wieder per E-Mail.

Am zweiten Prüfungstag haben Sie ein Assessment-Center vor sich, das insgesamt vier Abschnitte umfasst. Dabei stehen vor allem Ihre kommunikativen Fähigkeiten und Ihre sozialen Kompetenzen auf dem Prüfstand.

1. Rollenspiel

Den Anfang macht ein Rollenspiel. Ein ausgebildeter Polizist schlüpft dabei in die Rolle Ihres Gegenspielers. Mit ihm müssen Sie ein Konfliktgespräch zu einem vorgegebenen Thema führen. Inhaltlich handelt es sich bei dem Konflikt um eine Szene, die so jederzeit auch im Polizeialltag vorkommen kann. Das Rollenspiel dauert ungefähr fünf Minuten.

Vortrag

Nach dem ersten Rollenspiel wird Ihnen ein aktuelles Alltagsthema genannt. Sie haben dann 15 Minuten lang Zeit, um sich Gedanken zu dem Thema zu machen und einen kurzen Vortrag vorzubereiten. Kurz meint, dass Ihr Vortrag etwa fünf Minuten lang dauern soll. Ihren Vortrag halten Sie vor der Prüfungskommission. Sind Sie fertig, stellen Ihnen die Prüfer noch zwei Fragen zu dem Thema, das Sie behandelt haben.

2. Rollenspiel

Als Nächstes folgt das zweite Rollenspiel. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Postkorbübung. Sie stellen sich dazu vor, dass Sie in der Führungsstelle eines Polizeipräsidiums arbeiten. Ähnlich wie in einem Sekretariat müssen Sie nun Briefe, Notizen und Nachrichten bearbeiten, Telefonanrufe entgegennehmen und Auskünfte erteilen.

Interview

Der letzte Abschnitt vom Assessment-Center ist ein Interview. Das Interview ähnelt einem typischen Vorstellungsgespräch. Die Prüfer möchten Sie kennenlernen und interessieren sich für Ihren bisherigen Werdegang. Außerdem geht es darum, warum Sie Polizist werden möchten, welche Erwartungen Sie an den Beruf haben und wie gut Sie über die Polizei informiert sind.

Wie schon am ersten Prüfungstag wird Ihnen am Ende des zweiten Prüfungstages mitgeteilt, wie Sie abgeschnitten haben. Waren Sie erfolgreich, geht das Auswahlverfahren für Sie weiter. Falls nicht, haben Sie den Einstellungstest leider nicht bestanden und scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.

Die polizeiärztliche Untersuchung und das Formalgespräch am dritten Prüfungstag

Ist auch das Assessment-Center gut gelaufen, bekommen Sie einige Zeit später die Einladung für den dritten Prüfungstag. Dafür fahren Sie wieder nach Münster. Und dort erfolgt die Untersuchung durch den Polizeiarzt.

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Die Untersuchung soll sicherstellen, dass Sie polizeidiensttauglich sind. Das ist der Fall, wenn bei Ihnen keine Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die jetzt oder langfristig gegen eine Tätigkeit als Polizist sprechen.

Zur polizeiärztlichen Untersuchung gehören unter anderem folgende Bestandteile:

Es kann sein, dass der Polizeiarzt feststellt, dass Sie weitere Befunde von einem Facharzt einholen müssen. Das wird der Polizeiarzt aber mit Ihnen absprechen.

Das Formalgespräch

An die medizinische Untersuchung schließt sich noch ein Formalgespräch an. Dabei gehen die Prüfer Ihre Bewerbungsunterlagen mit Ihnen durch und besprechen noch offene Punkte. Außerdem klären sie mit Ihnen formale Fragen, beispielsweise ob Sie Tätowierungen haben oder ob ein Strafverfahren gegen Sie läuft. Das Gespräch fließt nicht in die Wertung ein. Es geht wirklich nur darum, Formales zu klären.

Mit dem Gespräch haben Sie den Einstellungstest der Polizei Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Nun müssen Sie abwarten, ob und wie es für Sie weitergeht.

Kein Sporttest?

Vielleicht werden Sie sich fragen, wo der Sporttest geblieben ist. Schließlich gehört die Sportprüfung in den meisten Bundesländern zum Auswahlverfahren dazu. In Nordrhein-Westfalen ist das nicht der Fall. Zwar müssen Sie auch in NRW körperlich fit und sportlich sein. Die Polizei prüft das aber nicht selbst. Stattdessen müssen Sie Ihre sportliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von Sportabzeichen nachweisen.

Dafür brauchen Sie zum einen das Deutsche Sportabzeichen mindestens in Bronze. Die Prüfung darf höchstens zwei Jahre zurückliegen. Und im Bereich Ausdauer müssen Sie

  • einen 800-Meter-Lauf oder einen Dauerlauf, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind,
  • einen 3000-Meter-Lauf oder einen 10.000-Meter-Lauf, wenn Sie über 18 Jahre alt sind,

absolviert haben. Als Nachweis reichen Sie die Urkunde ein. Geht aus der Urkunde nicht hevor, welche Ausdauerdisziplin Sie gewählt haben, brauchen Sie zusätzlich die Prüfkarte.

Zum anderen benötigen Sie das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mindestens in Bronze oder das Deutsche Schwimmabzeichen in Gold. Sind Sie noch nicht volljährig, legen Sie das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Gold vor. Ihr Schwimmnachweis darf maximal zwei Jahre alt sein.

Die Nachauswahl

Wenn Sie das Auswahlverfahren bis hierhin erfolgreich durchlaufen haben, findet die sogenannte Nachauswahl statt. Dafür schaut sich die Polizei Ihre Bewerbungsunterlagen noch einmal an und prüft, ob alles vollständig ist. Sollten noch Unterlagen fehlen, werden Sie gebeten, diese nachzureichen. Je nachdem, wie Ihre Leistungen beim Einstellungstest waren, informiert Sie die Polizei außerdem darüber, wie Ihre Chancen auf eine Einstellung stehen.

Der Rangordnungswert

Bei jedem Baustein vom Einstellungstest müssen Sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Und sowohl beim PC-Test als auch beim Assessment-Center werden diese geforderten Mindestleistungen durch den sogenannten Randordnungswert, kurz ROW, ausgedrückt. Dabei muss der ROW in diesen beiden Abschnitten jeweils bei mindestens 85 liegen.

Nur mit einem ROW von 85 oder mehr können Sie mit dem nächsten Abschnitt vom Auswahlverfahren weitermachen. Andernfalls können Sie für eine Einstellung leider nicht berücksichtigt werden.

Ihr ROW ist natürlich umso höher, je besser Ihre Leistungen waren. Gleichzeitig entscheidet Ihr ROW darüber, auf welchem Platz in der Rangliste Sie landen. Klar, dass eine gute Platzierung in der Rangliste Ihre Chancen auf eine Zusage erhöht. Sollten Sie Ihren ROW nicht kennen, können Sie ihn bei Ihrem Einstellungsberater erfragen.

Zusage oder Absage

Sie können sich über eine Zusage freuen, wenn

Die Polizei schickt Ihnen die Einstellungszusage dann schriftlich zu. In dem Schreiben finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen. Und am 1. September starten Sie Ihre polizeiliche Karriere als Polizeikommissar-Anwärter!

Und wenn es nicht geklappt hat?

Natürlich kann es passieren, dass Sie den Einstellungstest nicht bestehen. Oder dass Sie zwar bestanden haben, Ihre Ranglistenplatzierung aber für eine Einstellung nicht ausreicht. In diesem Fall können Sie sich für die Einstellung im nächsten Jahr neu bewerben. Sie durchlaufen das Auswahlverfahren in diesem Fall noch einmal vorn vorne.

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